Briefdienst

Telefon-/Internetvertrag kündigen — so geht's richtig

Kündigung mit Rufnummernmitnahme ist der Klassiker unter den Vertragskündigungen. Mit diesem Musterschreiben kündigen Sie korrekt und sichern sich Ihre gewachsene Telefonnummer für den neuen Anbieter.

Das Musterschreiben

Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt Beispiel Telecom AG Kundenservice Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Kündigung meines Telefon-/Internetvertrags Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer ______________ (Rufnummer ______________) ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise zum ______________. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung und das Datum der Vertragsbeendigung. Zur Rufnummernmitnahme: Ich beabsichtige, die oben genannte Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Ich bitte Sie, die für die Portierung erforderliche Freigabe zu erteilen und mir mitzuteilen, welche Angaben der neue Anbieter hierfür benötigt. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann

Fristen: Was gilt bei Telefon und Internet?

Üblich sind drei Monate zum Ende der Laufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Kündigung oft automatisch — meist um zwölf Monate. Nach der automatischen Verlängerung gilt dann wieder die dreimonatige Frist zum nächsten Laufzeitende.

Wichtig: Der Gesetzgeber hat die Fristen für Verbraucher gekappt — bei Verträgen, die sich automatisch verlängern, darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen und die Verlängerung höchstens einen Monat dauern. Bei Altverträgen lohnt der Blick in die aktuellen Konditionen.

Rufnummernmitnahme: So funktioniert sie

Häufige Fehler

Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei Geschäftskundenverträgen, DSL- mit Hardware-Option oder Bundle-Verträgen gelten teils eigene Regeln.