Telefon-/Internetvertrag kündigen — so geht's richtig
Kündigung mit Rufnummernmitnahme ist der Klassiker unter den Vertragskündigungen. Mit diesem Musterschreiben kündigen Sie korrekt und sichern sich Ihre gewachsene Telefonnummer für den neuen Anbieter.
Das Musterschreiben
Fristen: Was gilt bei Telefon und Internet?
Üblich sind drei Monate zum Ende der Laufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich ohne Kündigung oft automatisch — meist um zwölf Monate. Nach der automatischen Verlängerung gilt dann wieder die dreimonatige Frist zum nächsten Laufzeitende.
Wichtig: Der Gesetzgeber hat die Fristen für Verbraucher gekappt — bei Verträgen, die sich automatisch verlängern, darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen und die Verlängerung höchstens einen Monat dauern. Bei Altverträgen lohnt der Blick in die aktuellen Konditionen.
Rufnummernmitnahme: So funktioniert sie
- Die Portierung beim neuen Anbieter beantragen (nicht beim alten) — der neue kümmert sich um die Freigabe.
- Mitnahme auch nach Vertragsende möglich (meist bis 30 Tage danach).
- Manche Anbieter zahlen eine Wechselprämie, die die Portierungsgebühr des alten Anbieters übersteigt — vorher vergleichen.
- Schon im Kündigungsbrief die Freigabe erbitten (siehe Muster) — das beschleunigt den Wechsel deutlich.
Häufige Fehler
- Kundennummer vergessen → Zuordnung verzögert sich, Frist kann verrutschen.
- Zu spät gekündigt → Vertrag verlängert sich. Sofort nach Erhalt der Bestätigung den nächsten Termin notieren.
- Nur telefonisch gekündigt → Schriftlich nachfassen lassen und Bestätigung verlangen.