Stromanbieter kündigen — so geht's richtig
Der Stromanbieterwechsel beginnt mit der Kündigung des alten Liefervertrags. Mit diesem Musterschreiben kündigen Sie ordentlich, sicher und mit allen wichtigen Bitten — Endabrechnung inklusive.
Das Musterschreiben
Fristen: Was gilt beim Stromliefervertrag?
Bei laufender Belieferung (Grundversorgung oder laufender Sondervertrag) gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen — bei Neuverträgen mit fester Laufzeit kann eine längere Frist zum Laufzeitende vereinbart sein. Nach Ablauf der Erstlaufzeit dürfen Verbraucher in Deutschland jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Bei Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — meistens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, wirksam zum Datum der Erhöhung. Schreiben Sie in dem Fall in den Betreff: „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum ______________".
Wechsel-Hinweis: Oft kündigt der neue Anbieter
- Die meisten Wechselplattformen und neuen Versorger übernehmen die Kündigung des Altvertrags für Sie — vorher klären, dann nicht selbst kündigen (Doppelkündigung verwirrt die Endabrechnung).
- Zählernummer steht auf der letzten Jahresabrechnung — nicht auf dem Zähler selbst ablesen müssen.
- Endabrechnung kann Wochen nach dem Wechsel kommen: prüfen, Guthaben auszahlen lassen.
- Nie lange vor Laufzeitende kündigen, wenn ein Wechsel erst später gewollt ist — sonst Grundversorger-Tarif als Übergang.