Abo kündigen — Musterschreiben
Streaming-Dienst, Zeitschrift, Software-Abo oder Abo-Box: Mit diesem Musterschreiben kündigen Sie sauber zum Laufzeitende — und bekommen die Bestätigung schwarz auf weiß.
Das Musterschreiben
Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Beispiel Abo GmbH
Kundenservice
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Kündigung meines Abonnements
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Abonnement (Kunden-/Vertragsnummer ______________) ordentlich zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise zum ______________.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem das Abonnement endet. Nach Ablauf möchte ich keine weiteren Leistungen und keine automatische Verlängerung mehr erhalten; Zahlungen, die danach eingezogen werden, bitte ich zurückzuerstatten.
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Fristen: Was gilt bei Abos?
Bei den meisten Verbraucher-Abos gilt heute: monatlich kündbar, Ende zum nächsten Abrechnungszeitraum. Jahres-Abos laufen bis zum Ende der festen Laufzeit und verlängern sich nur mit Ihrer Zustimmung — bei Verträgen, die nach Oktober 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sie sich nicht mehr automatisch unbegrenzt verlängern.
Immer zuerst die AGB prüfen — dort steht die vereinbarte Frist. Nichtsdestotrotz: „zum nächstmöglichen Termin, hilfsweise zum ______________" im Muster deckt beide Fälle ab.
Kündigung per E-Mail: Reicht das?
- Viele Anbieter akzeptieren E-Mail oder ein Kontaktformular — die Textform genügt, wenn die AGB sie zulassen.
- Aber: Bestätigung verlangen. Ohne Bestätigung ist die Kündigung im Streitfall schwer zu belegen.
- Besser: E-Mail mit Lesebestätigung anfordern oder den Brief per Einwurf-Einschreiben schicken.
- Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss gilt oft das Widerrufsrecht — dann nicht kündigen, sondern widerrufen (siehe Widerruf-Musterschreiben).
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei
Probe-Abos mit Folgezahlung oder Abo-Fallen gelten teils besondere
Regeln — im Zweifel Verbraucherzentrale fragen.