Die Ware ist da, aber mangelhaft? Dann zählt zuerst die Mängelanzeige:
dokumentieren, Nacherfüllung fordern, Frist setzen. Dieser Musterbrief
bringt alle Elemente in die richtige Reihenfolge.
Der Musterbrief
Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Beispiel Shop GmbH
Kundenservice
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Reklamation / Mängelanzeige — Bestellung ______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ______________ habe ich bei Ihnen folgende Ware bestellt und am ______________ erhalten:
- ______________ (Artikel-Nr. ______________, Bestellnummer ______________)
Die Ware weist folgenden Mangel auf: ______________ (genaue Beschreibung, ggf. Fotos anbei).
Ich setze Ihnen zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache) eine Frist bis zum ______________. Nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir den Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung des Kaufpreises vor.
Bitte senden Sie mir für die Rücksendung der mangelhaften Ware einen ausreichend frankierten Retourschein oder lassen Sie die Ware abholen.
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Gewährleistung: Was Ihnen zusteht
Bei Verbrauchsgüterkäufen beträgt die Gewährleistungsfrist
zwei Jahre ab Übergabe. In den ersten zwölf Monaten
wird vermutet, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag — der Händler
muss das Gegenteil beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um: Sie
müssen nachweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.
Zuerst haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung: Nachbesserung
oder Nachlieferung — Ihre Wahl. Erst wenn die
Nacherfüllung fehlschlägt, zweimal versucht wurde oder verweigert wird,
können Sie Rücktritt (Rückgabe gegen Geld zurück) oder Minderung
(Preisnachlass) verlangen.
Beweissicherung: Fotos statt Erinnerung
Mangel sofort nach Entdeckung fotografieren/video-filmen — auch Verpackung und Versandkarton.
Mängelanzeige sofort — die Zwei-Jahres-Frist läuft ab Übergabe, nicht ab Reklamation.
Anzahl der Nacherfüllungsversuche dokumentieren (Datum, was wurde gemacht).
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei
gewerblichen Käufern, gebrauchten Waren (verkürzte Gewährleistung
möglich) oder Marketplace-Drittanbietern gelten teils andere Regeln.