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Mängel der Mietwohnung anzeigen — so geht's richtig

Heizung kalt, Schimmel an der Wand, Wasser fleckt durch die Decke: Ein Mietmangel muss dem Vermieter angezeigt werden, bevor irgendetwas anderes passiert. Dieses Musterschreiben setzt die richtige Frist und behält sich die Mietminderung vor.

Das Musterschreiben

Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt Hausverwaltung Beispiel GmbH Frau Silvia Beispiel Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Anzeige von Mängeln der Mietwohnung Sehr geehrte Frau Beispiel, hiermit zeige ich Ihnen folgende Mängel der von mir gemieteten Wohnung (Musterstraße 12, Wohnung ______________) an: 1. ______________ (z. B. Heizkörper Wohnzimmer bleibt kalt) 2. ______________ (z. B. Schimmelbefall an Nordwand Schlafzimmer) 3. ______________ Die Mängel bestehen seit ______________. Beigefügt erhalten Sie Fotos zur Dokumentation. Ich bitte Sie, die Mängel bis spätestens ______________ zu beseitigen. Nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir vor, die Miete angemessen zu mindern und die Mängelbeseitigung auf Ihre Kosten vorzunehmen (Ersatzvornahme). Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mängelanzeige schriftlich und teilen mir mit, wann die Beseitigung erfolgt. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann

Warum die Anzeige so wichtig ist

Die Mängelanzeige ist die Grundlage für alles Weitere: Erst mit ihr kommt der Vermieter in Verzug — und erst ab Verzug dürfen Sie die Miete mindern oder selbst reparieren lassen. Wer direkt mindert, ohne angezeigt zu haben, riskiert Zahlungsverzug und Abmahnung.

Mietminderung: Wie viel ist angemessen?

Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab — Gerichte haben Entscheidendes entschieden: komplett unbrauchbare Wohnung kann bis 100 % rechtfertigen, ein defekter Heizkörper im Winter schnell 10–20 %, einzelne Kleinigkeiten oft nur wenige Prozent. Faustregel: Anteil der Wohnungsfläche und Schwere der Beeinträchtigung.

Nach dem Fristablauf

  1. Zweite Anzeige mit kürzerer Frist oder direkt Androhung der Ersatzvornahme.
  2. Firma beauftragen, Rechnung an Vermieter weiterleiten.
  3. Bei weiterer Untätigkeit: Mieterverein oder Anwalt — Gericht ist das letzte Mittel.
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei Schimmel (Ursachenstreit!), BAFA-Förderfenstern oder Eigenverschulden (falsches Lüften) im Zweifel fachlich prüfen lassen.