Mängel der Mietwohnung anzeigen — so geht's richtig
Heizung kalt, Schimmel an der Wand, Wasser fleckt durch die Decke: Ein Mietmangel muss dem Vermieter angezeigt werden, bevor irgendetwas anderes passiert. Dieses Musterschreiben setzt die richtige Frist und behält sich die Mietminderung vor.
Das Musterschreiben
Warum die Anzeige so wichtig ist
Die Mängelanzeige ist die Grundlage für alles Weitere: Erst mit ihr kommt der Vermieter in Verzug — und erst ab Verzug dürfen Sie die Miete mindern oder selbst reparieren lassen. Wer direkt mindert, ohne angezeigt zu haben, riskiert Zahlungsverzug und Abmahnung.
Mietminderung: Wie viel ist angemessen?
Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab — Gerichte haben Entscheidendes entschieden: komplett unbrauchbare Wohnung kann bis 100 % rechtfertigen, ein defekter Heizkörper im Winter schnell 10–20 %, einzelne Kleinigkeiten oft nur wenige Prozent. Faustregel: Anteil der Wohnungsfläche und Schwere der Beeinträchtigung.
- Minderung nie „auf Verdacht" — erst nach Anzeige und Fristablauf.
- Minderungshöhe dokumentieren und offengelegen lassen (kein heimliches Behalten).
- Auch bei laufender Minderung weiter zahlen (den geminderten Betrag pünktlich).
Nach dem Fristablauf
- Zweite Anzeige mit kürzerer Frist oder direkt Androhung der Ersatzvornahme.
- Firma beauftragen, Rechnung an Vermieter weiterleiten.
- Bei weiterer Untätigkeit: Mieterverein oder Anwalt — Gericht ist das letzte Mittel.