Elternzeit beantragen — Musterschreiben
Elternzeit ist kein Gefallen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Anspruch — sie muss nur richtig angemeldet werden. Hier das komplette Musterschreiben zum Kopieren, mit den passenden Fristen.
Das Musterschreiben
Form und Frist: 7 Wochen vor Beginn
Im Gesetz heißt es nicht „beantragen", sondern „verlangen" — und zwar schriftlich (§ 16 BEEG). Die Elternzeit soll dem Arbeitgeber sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn vorliegen.
- Schriftform: Textform genügt (auch E-Mail); beweissicher ist der unterschriebene Brief gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurf-Einschreiben.
- Angaben: gewünschter Zeitraum (vom/bis) sowie das Kind mit Name und Geburtsdatum.
- Die Sieben-Wochen-Frist ist eine Sollvorschrift — halten Sie sie trotzdem ein, sonst wird später über den Beginn gestritten.
- Kündigungsschutz: Ab dem Verlangen der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz; der Arbeitgeber kann dann nur noch ausnahmsweise kündigen.
Anspruch: bis zu 36 Monate — für jedes Elternteil
Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit — Mutter wie Vater, auch bei getrennt lebenden Paaren. Voraussetzung: Sie leben mit dem Kind in einem Haushalt, betreuen und erziehen es selbst und sind während der Elternzeit nicht voll erwerbstätig.
- Bis zum dritten Geburtstag des Kindes: 36 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
- Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag: weitere bis zu 24 Monate — dafür braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers.
- Teilzeit statt Pause: während der Elternzeit sind bis zu 32 Stunden pro Woche möglich.
Nachträglich ändern: verkürzen, verlängern, verschieben
Pläne ändern sich — auch das geht, aber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber:
- Verkürzen: Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers; ein bestätigter Zeitraum lässt sich nicht einseitig reduzieren.
- Verlängern: ebenfalls über die Zustimmung — der Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Verschieben: bis zu 24 Monate lassen sich mit Zustimmung auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes legen.
- Jede Änderung früh und schriftlich festhalten — mündliche Abmachungen sind im Streit schwer zu belegen.
Häufige Fehler
- Nur mündlich abgesprochen → bei Streit fehlt jeder Nachweis. Immer schriftlich.
- Frist versäumt (7 Wochen) → der gewünschte Beginn ist nicht mehr sicher.
- Kein konkretes Ende angegeben → Zeiträume müssen vom/bis benannt werden, „auf unbestimmte Zeit" funktioniert nicht.
- Zugang nicht belegbar → Brief persönlich abgeben oder einschreiben.