Eigenkündigung — sauber aus dem Arbeitsverhältnis
Kündigen will gut geplant sein: die richtige Frist, die gesetzliche Schriftform, Unterschrift eigenhändig. Hier das komplette Kündigungsschreiben zum Kopieren — plus Fristen, Form und Übergabe.
Das Musterschreiben
Fristen: Erst Vertrag, dann Gesetz
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt zunächst, was der Arbeitsvertrag (oder ein Tarifvertrag) vereinbart. Enthält der Vertrag keine abweichende Frist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Längere Fristen für Arbeitnehmer dürfen nur gelten, wenn auch dem Arbeitgeber keine kürzere Frist zusteht — das prüfen Sie am besten in Ruhe im eigenen Vertrag.
Beispiele (bei gesetzlicher Frist):
- Zugang am 06.10. → wirksam zum 15.11. desselben Jahres
- Zugang am 20.10. → wirksam zum 30.11. desselben Jahres
- Zugang am 02.10. → wirksam zum 31.10. desselben Jahres
Zugang zählt: Massgeblich ist, wann der Brief beim Empfänger zugeht — nicht das Datum auf dem Brief. Deshalb persönlich gegen Unterschrift abgeben oder per Einwurf-Einschreiben senden.
Keine Begründung nötig — aber Form einhalten
Eine ordentliche Eigenkündigung braucht keine Begründung. Entscheidend ist die Form: Das Kündigungsschreiben muss die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB) erfüllen — eigenhändig unterschriebenes Original auf Papier. Keine E-Mail, kein Fax, kein WhatsApp: Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Kündigung nichtig.
Tipp: Übergeben Sie das Original persönlich gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie — oder schicken Sie es per Einwurf-Einschreiben. Und: Nur Sie selbst (oder ein bevollmächtigter Vertreter mit schriftlicher Vollmacht im Original) können wirksam kündigen.
Sauberer Ausgang: Übergabe und Resturlaub
- Bestätigung lassen: Erhalt und Beendigungsdatum schriftlich bestätigen lassen — das verhindert späteren Streit.
- Resturlaub klären: Offene Urlaubstage müssen grundsätzlich genommen oder — bei betrieblichen Gründen — in die Folgeperiode übertragen werden; bei knapper Restlaufzeit rechtzeitig Urlaub beantragen.
- Übergabe organisieren: Dokumentation, Zugänge, laufende Projekte: einen Übergabeplan erstellen und zum Abschluss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern.
- Arbeitsmittel zurückgeben: Laptop, Badge, Firmenkreditkarte — am letzten Tag, gegen Quittung.
- Zeugnis sichern: Das Zeugnis gleich mit der Kündigung anfordern — wer bis zum letzten Tag einen guten Ton pflegt, erhält eher ein wohlwollendes Zeugnis.