Briefdienst

Eigenkündigung — sauber aus dem Arbeitsverhältnis

Kündigen will gut geplant sein: die richtige Frist, die gesetzliche Schriftform, Unterschrift eigenhändig. Hier das komplette Kündigungsschreiben zum Kopieren — plus Fristen, Form und Übergabe.

Das Musterschreiben

Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Firma Beispiel AG Herrn Dr. Egon Beispiel Geschäftsführung Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Kündigung meines Arbeitsverhältnisses Sehr geehrter Herr Dr. Beispiel, hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum ______________, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses. Bitte teilen Sie mir ausserdem mit, wie viele Urlaubstage mir zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch zustehen und wie der Verfall bzw. die Übertragung dieser Resturlaubstage geregelt werden kann. Für die Zeit der Zusammenarbeit danke ich Ihnen. Ich werde die Übergabe meiner Aufgaben bis zum letzten Arbeitstag sorgfältig vorbereiten und mit Ihnen einen Übergabeplan abstimmen. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann (Unterschrift)

Fristen: Erst Vertrag, dann Gesetz

Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt zunächst, was der Arbeitsvertrag (oder ein Tarifvertrag) vereinbart. Enthält der Vertrag keine abweichende Frist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Längere Fristen für Arbeitnehmer dürfen nur gelten, wenn auch dem Arbeitgeber keine kürzere Frist zusteht — das prüfen Sie am besten in Ruhe im eigenen Vertrag.

Beispiele (bei gesetzlicher Frist):

Zugang zählt: Massgeblich ist, wann der Brief beim Empfänger zugeht — nicht das Datum auf dem Brief. Deshalb persönlich gegen Unterschrift abgeben oder per Einwurf-Einschreiben senden.

Keine Begründung nötig — aber Form einhalten

Eine ordentliche Eigenkündigung braucht keine Begründung. Entscheidend ist die Form: Das Kündigungsschreiben muss die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB) erfüllen — eigenhändig unterschriebenes Original auf Papier. Keine E-Mail, kein Fax, kein WhatsApp: Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Kündigung nichtig.

Tipp: Übergeben Sie das Original persönlich gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie — oder schicken Sie es per Einwurf-Einschreiben. Und: Nur Sie selbst (oder ein bevollmächtigter Vertreter mit schriftlicher Vollmacht im Original) können wirksam kündigen.

Sauberer Ausgang: Übergabe und Resturlaub

Keine Rechtsberatung: Dieses Muster deckt den Standardfall ab. Bei Befristungen, Probezeitkündigung, Aufhebungsvertrag, Tarifverträgen, Sonderkündigungsrechten oder ausstehenden Boni anwaltlich prüfen lassen.