Briefdienst

Arbeitszeugnis anfordern — Ihr Anspruch, sauber geltend gemacht

Auf ein Arbeitszeugnis haben Sie immer Anspruch — auch nach Eigenkündigung. Wenn der Arbeitgeber zögert, hilft ein kurzes, sachliches Schreiben: Anspruch benennen, Frist nennen, qualifiziertes Zeugnis verlangen. Hier das Muster zum Kopieren.

Das Musterschreiben

Max Mustermann Neue Straße 3 12345 Musterstadt Firma Beispiel AG Personalabteilung Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Aufforderung zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses Sehr geehrte Damen und Herren, das Arbeitsverhältnis zwischen uns ist mit Ablauf des ______________ beendet. Ein Arbeitszeugnis habe ich bis heute nicht erhalten. Ich bitte Sie daher, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Tätigkeit als ______________ auszustellen. Es soll Aufgabenbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbewertung enthalten und mir bis spätestens ______________ zugehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie das Zeugnis an die oben genannte Adresse. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann (Unterschrift)

Der Anspruch besteht — immer

Der Anspruch auf ein Zeugnis folgt für alle heute geschlossenen Arbeitsverträge aus § 109 GewO; dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis endete — nach Ablauf, nach Arbeitgeber- oder nach Eigenkündigung. Auch in der Probezeit und nach kurzer Beschäftigungsdauer besteht der Anspruch. Und: Sehr langes Zuwarten kann den Anspruch verwirken — deshalb zeitnah und schriftlich anfordern.

Einfach oder qualifiziert?

Was ein Zeugnis enthalten muss

Ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend formuliert sein — keine versteckten Abwertungen, keine unfaire Schönfärberei. Form und Umfang richten sich nach der üblichen Praxis im Betrieb bzw. der Branche. Gebräuchlich ist eine bewusst wohlwollende Zeugnissprache, die Deutungsspielraum lässt.

Korrektur verlangen

Bei inhaltlichen Fehlern, unklaren Formulierungen oder versteckten Geheimcodes (z. B. „stets bemüht") gilt: Sie haben Anspruch auf Berichtigung. Schreiben Sie konkret, welche Passage Sie beanstanden und wie sie korrekt lauten soll — sachlich, nicht emotional. Bleibt der Arbeitgeber stumm oder lehnt ab, führt der Weg über einen Anwalt bzw. das Arbeitsgericht; in vielen Fällen reicht ein anwaltliches Schreiben bereits aus.

Keine Rechtsberatung: Dieses Muster deckt den Standardfall ab. Bei Streit um Bewertungen, Geheimcodes oder Verwirkung anwaltlich oder bei der Gewerkschaft bzw. dem Betriebsrat Unterstützung suchen.