Versicherung kündigen — so geht's richtig
KFZ, Hausrat, Lebens- oder Rechtsschutz: Versicherungen lassen sich ordentlich zum Vertragsende oder ausserordentlich nach einem Schadensfall kündigen. Dieses Musterschreiben deckt beide Fälle ab.
Das Musterschreiben (ordentlich)
Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Beispiel Versicherung AG
Kundenbetreuung
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Kündigung meines Versicherungsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag
- Vertrags-/Policennummer: ______________
- Versicherungsart: ______________ (z. B. KFZ-Haftpflicht, Hausrat)
- versicherte Person/Risiko: ______________
ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum ______________.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts und, soweit vorhanden, eine Restitutionsabrechnung.
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Das Musterschreiben (Sonderkündigung nach Schaden)
Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Beispiel Versicherung AG
Kundenbetreuung
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Ausserordentliche Kündigung meines Versicherungsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Schadensfall vom ______________ (Schadennummer ______________), der am ______________ reguliert wurde, kündige ich meinen Versicherungsvertrag (Policennummer ______________) ausserordentlich mit sofortiger Wirkung bzw. zum ______________.
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach der Regulierung eines Schadens nehme ich in Anspruch.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt und den Beendigungszeitpunkt schriftlich.
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Fristen nach Versicherungsart
- KFZ: meist 1 Monat zum Laufzeitende; ausserdem Sonderkündigung bei Verkauf (mit Tag der Zulassungsaufhebung) oder Nach Vertragsänderungen.
- Hausrat / Privathaftpflicht: oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit — AGB prüfen.
- Lebens-/Rentenversicherungen: Kündigung jederzeit möglich, aber mit Verlustwerten rechnen (Rückkaufswert); besser beitragsfreie Stellung oder Verkauf prüfen.
- Rechtsschutz: meist 3 Monate vor Vertragsende; Sonderkückigkeit nach beigelegtem Streit.
Sonderkündigungsrechte im Überblick
- Nach Schadensregulierung: sofortiges Recht (auch für den Versicherer!).
- KFZ-Verkauf: Sonderkündigung ab Zulassungsaufhebung.
- Vertragsänderung/Prämienerhöhung: bei Änderungen, die nicht nur reine Steigerungen widerspiegeln, Widerspruch/Sonderkündigung möglich.
- Umzug ins Ausland / Beendigung des Risikos: Vertragsgrund entfällt.
Keine Rechtsberatung: Standardfälle abgedeckt. Bei
Lebensversicherungen mit hohem Rückkaufswert-Verlust vorher Beratung
(Verbraucherzentrale) einholen.