Lastschrift zurückgeben / widersprechen — so geht's
Falsch abgebucht? Bei SEPA-Lastschriften können Sie die Rückgabe innerhalb der Frist einfach bei der Bank verlangen — bei autorisierten Abbuchungen sogar ganz ohne Begründung. Hier der Brief dazu.
Das Musterschreiben
Autorisierte Lastschrift: 8 Wochen ohne Begründung
Liegt ein Mandat vor und stimmt die Abbuchung damit überein, können Sie innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungstag die Rückgabe verlangen — ohne Angabe von Gründen. Ein Anruf genügt oft; für den Nachweis ist dieses Schreiben die sicherere Variante.
Nicht autorisierte Lastschrift: 13 Monate
Fehlt das Mandat oder weicht die Abbuchung davon ab (falscher Betrag, falsches Datum, Doppelabbuchung), ist die Lastschrift nicht autorisiert — dann verlängert sich die Frist auf 13 Monate ab dem Belastungstag. Das gilt auch, wenn der Betrag bereits abgeflossen war. Nach Fristablauf ist eine Rückgabe über die Bank ausgeschlossen; wenden Sie sich dann direkt an den Gläubiger.
Widerspruch oder „Konto nicht gedeckt"?
- Konto nicht gedeckt: Die Bank bucht die Lastschrift automatisch zurück (Rücklastschrift), weil keine Deckung vorhanden ist. Dafür fallen Gebühren an — bei der Bank und meist auch beim Gläubiger.
- Widerspruch/Rückgabe: Das Geld ist bereits abgeflossen; Sie fordern es aktiv zurück. Ob heute Deckung besteht, ist egal.
- Beide Wege führen zur Rückbuchung — der Unterschied liegt in Gebühren und Fristen.
Was nach dem Widerspruch kommt
- Der Gläubiger erfährt von der Rückgabe und kann weiter mahnen, Inkasso beauftragen oder klagen.
- Vorher prüfen: Ist die Forderung überhaupt berechtigt? Falls ja, ist direktes Zahlen fast immer billiger als ein Inkassoverfahren mit Zusatzgebühren.
- Falls nein: dem Gläubiger schriftlich widersprechen und auf die Rückgabe verweisen — und nichts zahlen, nur um Ruhe zu haben.
- Zusätzlich das Mandat widerrufen bzw. den Vertrag kündigen, damit die Lastschrift nicht erneut eingereicht wird.