Trennung: Gemeinsame Wohnung — Brief an den Vermieter
Nach der Trennung ist die gemeinsame Wohnung oft der nächste Streitpunkt. Dieses Musterschreiben informiert den Vermieter korrekt und regelt den Auszug eines Partners — mit dessen Zustimmung und sauberer Entlastung.
Das Musterschreiben
Max Mustermann und Erika Musterfrau, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Hausverwaltung Beispiel GmbH
Frau Silvia Beispiel
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Auszug eines Mieters aus der gemeinsamen Mietwohnung
Sehr geehrte Frau Beispiel,
wir informieren Sie hiermit, dass wir unsere gemeinsame Lebensführung beendet haben. Die Mietwohnung Musterstraße 12, Wohnung ______________, wird ab dem ______________ von ______________ (Name des bleibenden Mieters) allein weitergemietet.
______________ (Name des ausziehenden Mieters) bittet um Entlastung aus dem Mietverhältnis zum genannten Datum. Der/die bleibende Mieter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, die Miete allein weiterzuführen.
Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Entlastung und um Anpassung des Mietvertrags (Entfernung des ausziehenden Mieters aus dem Vertrag, ggf. neue Bankverbindung für den Einzug).
Für die Übergabe innerhalb der Wohnung oder bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
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Max Mustermann Erika Musterfrau
Warum die Zustimmung des Vermieters nötig ist
Ein Mieter kann sich nicht einfach aus dem Vertrag „verabschieden" — die Wohnung ist gemeinschaftlich gemietet, alle Mieter haften zusammen. Die Entlastung aus dem Mietverhältnis braucht die Zustimmung des Vermieters (und der anderen Mieter). Ohne sie bleibt der Ausziehende vertraglich verhaftet: für Miete, Nebenkosten und Schäden — auch nach dem Auszug.
Drei Wege nach der Trennung
- Einer bleibt, einer geht: Entlastung mit Vermieter-Zustimmung (dieses Muster). Der Bleibende führt allein weiter.
- Beide ziehen aus: Gemeinsame Kündigung zum nächstmöglichen Termin (siehe Kündigungs-Muster) — beide unterschreiben.
- Untermiete als Übergang: Der/die Bleibende darf mit Vermieter-Erlaubnis untervermieten, bis die Lage geklärt ist. (Erlaubnis einholen — Untermiete ohne Erlaubnis kann Abmahnung riskieren.)
Praktische Schritte in Reihenfolge
- Innerhalb des Paars klären: Wer bleibt, wer geht, wer zahlt was (auch Möbel, Kaution-Anteil).
- Diesen Brief gemeinsam unterschreiben und an den Vermieter schicken — bitte um schriftliche Zustimmung zur Entlastung.
- Kaution: Ausziehender Partner sollte seinen Anteil erst nach Zustimmung des Vermieters ausgezahlt bekommen (sonst haftet er weiter für die Abrechnung).
- Bankverbindung für Miet-Einzug anpassen (siehe Brief).
- Auszugsprotokoll innerhalb der Wohnung ist optional, aber empfehlenswert (Zählerstände, Schlüssel, Zustand der Räume).
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei
Streit zwischen den Ex-Partnern, WBS-Wohnungen oder laufenden
Modernisierungen im Zweifel mieterrechtlich beraten lassen.