Briefdienst

Mietkaution zurückfordern — so geht's nach dem Auszug

Auszug geschafft, Übergabeprotokoll unterschrieben — jetzt fehlt nur noch die Kaution. Mit diesem Musterbrief fordern Sie sie inklusive Zinsen zurück.

Das Musterschreiben

Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt Hausverwaltung Beispiel GmbH Frau Silvia Beispiel Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Rückzahlung der Mietkaution — ehemalige Wohnung Ahornweg 3, 12345 Musterstadt Sehr geehrte Frau Beispiel, das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ist zum ______________ beendet. Die Wohnung habe ich am ______________ besenrein übergeben; das Übergabeprotokoll vom ______________ ist von beiden Seiten unterschrieben und blieb ohne Beanstandungen. Ich fordere Sie hiermit auf, die hinterlegte Kaution in Höhe von ______________ EUR nebst angefallener Zinsen bis zum ______________ auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN: ______________ Kontoinhaber: Max Mustermann Bitte teilen Sie mir zugleich die Abrechnung der Kaution mit und legen Sie einen Nachweis über die Anlage des Betrags sowie die angefallenen Zinsen bei. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann

Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen?

Eine gesetzliche Frist für die Kautionsabrechnung gibt es nicht. Üblich ist, dass der Vermieter „in angemessener Frist" nach der Übergabe abrechnet — als Faustregel gelten etwa drei bis sechs Monate. Länger darf es dauern, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung offen ist oder über einzelne Punkte gestritten wird.

Tipp: Setzen Sie im Brief eine konkrete Frist (z. B. zwei bis vier Wochen). So ist klar, wann die nächste Stufe — Mahnung, Mieterverein, Gericht — dran ist.

Kaution: getrennt angelegt, teils mit Zinsen

Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen, zahlbar in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen, und muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 BGB).

Nach der aktuellen Rechtslage ist die Geldkaution unverzinslich anzulegen. Bei älteren Verträgen oder klassischen Sparbuch-Kautionen können dennoch Zinsen angefallen sein — und die stehen Ihnen zu. Fordern Sie die Kaution deshalb immer „nebst Zinsen" und verlangen Sie den Anlagenachweis, damit Sie die Erträge sehen.

Abzüge: Was erlaubt ist — und was nicht

Wenn nichts passiert

  1. Mahnung mit letzter Frist (z. B. 14 Tage) nachfassen.
  2. Mieterverein oder Anwalt einschalten — oft reicht ein Einschreiben vom Verband.
  3. Klage beim Amtsgericht: bis 5.000 EUR Streitwert können Sie ohne Anwalt selbst klagen.
  4. Falls eine Bankbürgschaft statt Geld hinterlegt wurde: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde fordern.
Keine Rechtsberatung: Dieses Muster deckt den Standardfall (Geldkaution, übliche Wohnungsübergabe) ab. Bei Gewerbemieten, hohen Beträgen oder Streit über Schäden im Zweifel anwaltlich oder beim Mieterverein prüfen lassen.