Mietkaution zurückfordern — so geht's nach dem Auszug
Auszug geschafft, Übergabeprotokoll unterschrieben — jetzt fehlt nur noch die Kaution. Mit diesem Musterbrief fordern Sie sie inklusive Zinsen zurück.
Das Musterschreiben
Wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen?
Eine gesetzliche Frist für die Kautionsabrechnung gibt es nicht. Üblich ist, dass der Vermieter „in angemessener Frist" nach der Übergabe abrechnet — als Faustregel gelten etwa drei bis sechs Monate. Länger darf es dauern, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung offen ist oder über einzelne Punkte gestritten wird.
Tipp: Setzen Sie im Brief eine konkrete Frist (z. B. zwei bis vier Wochen). So ist klar, wann die nächste Stufe — Mahnung, Mieterverein, Gericht — dran ist.
Kaution: getrennt angelegt, teils mit Zinsen
Der Vermieter darf höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen, zahlbar in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen, und muss das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 BGB).
Nach der aktuellen Rechtslage ist die Geldkaution unverzinslich anzulegen. Bei älteren Verträgen oder klassischen Sparbuch-Kautionen können dennoch Zinsen angefallen sein — und die stehen Ihnen zu. Fordern Sie die Kaution deshalb immer „nebst Zinsen" und verlangen Sie den Anlagenachweis, damit Sie die Erträge sehen.
Abzüge: Was erlaubt ist — und was nicht
- Normale Abnutzung (abgewohnte Teppiche, Kratzer, übliche Bohrlöcher) ist kein Schaden — dafür darf nichts abgezogen werden.
- Ist das Übergabeprotokoll unauffällig, fehlt dem Vermieter die Grundlage für Abzüge — Ihr stärkstes Argument.
- Echte Schäden (kaputte Türen, beschädigte Böden) darf er abrechnen — dokumentiert und nachvollziehbar.
- Unwirksame Schönheitsreparatur-Klauseln (z. B. starre Fristenpläne) müssen Sie nicht akzeptieren — im Zweifel prüfen lassen.
Wenn nichts passiert
- Mahnung mit letzter Frist (z. B. 14 Tage) nachfassen.
- Mieterverein oder Anwalt einschalten — oft reicht ein Einschreiben vom Verband.
- Klage beim Amtsgericht: bis 5.000 EUR Streitwert können Sie ohne Anwalt selbst klagen.
- Falls eine Bankbürgschaft statt Geld hinterlegt wurde: Rückgabe der Bürgschaftsurkunde fordern.