Mieterhöhung widersprechen — so wehren Sie sich richtig
Die Mieterhöhung kommt per Post — und wirkt erst mal bedrohlich. Aber: Erhöhungen haben strenge formale Voraussetzungen. Dieses Musterschreiben setzt den Widerspruch richtig auf und erzwingt die Begründung.
Das Musterschreiben
Max Mustermann, Musterstraße 12, Wohnung ______________, 12345 Musterstadt
Hausverwaltung Beispiel GmbH
Frau Silvia Beispiel
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Ihr Mieterhöhungsverlangen vom ______________ — Widerspruch und Begründung
Sehr geehrte Frau Beispiel,
gegen Ihr Mieterhöhungsverlangen vom ______________ (Erhöhung der Miete von ______________ EUR auf ______________ EUR ab ______________) lege ich Widerspruch ein.
Ich halte die geforderte Erhöhung aus folgenden Gründen für unzulässig bzw. nicht gerechtfertigt:
1. Formelle Mängel: ______________ (z. B. „Die Begründung fehlt / die Vergleichsobjekte sind nicht ausreichend bezeichnet / die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht anhand anerkannter Auskünfte dargelegt.")
2. Kappungsgrenze: Die Erhöhung überschreitet die Grenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren / 20 Prozent je Verlangen (je nach Sachlage).
3. Vergleichsmiete: Die benannten Vergleichswohnungen sind mit meiner Wohnung nicht vergleichbar, weil ______________ (z. B. Ausstattung, Lage, Grösse, Baujahr).
Ich bitte Sie daher, vom Erhöhungsverlangen abzusehen. Andernfalls fordere ich Sie auf, die Erhöhung vollständig und nachvollziehbar zu begründen.
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Wann eine Mieterhöhung unzulässig ist
- Schriftform: Das Verlangen muss vom Vermieter selbst unterschrieben sein und begründet werden.
- Vergleichsmiete: Die ortsübliche Vergleichsmiete muss anhand eines Mietspiegels oder von drei Vergleichswohnungen belegt werden.
- Kappungsgrenze: Maximal 15 Prozent in drei Jahren (alte Bundesländer teils abweichend).
- Sperrfristen: In den ersten 12 Monaten nach Mietbeginn darf nicht erhöht werden; nach vorheriger Erhöhung gilt eine Wartefrist von 12 Monaten.
- Mängel: Bestehen erhebliche Mängel (siehe Mängelanzeige), ist die Durchsetzung erschwert.
Erst prüfen, dann widersprechen
- Mietspiegel der Stadt prüfen (viele online) — liegt die geforderte Miete darüber?
- Vergleichswohnungen aus dem Schreiben googeln/anfahren — wirklich vergleichbar?
- Eigene Miethistorie sammeln: Wann war die letzte Erhöhung?
- Erst dann Widerspruch schreiben — unüberlegter Widerspruch kann Prozesskosten riskieren, wenn die Erhöhung doch zulässig ist.
Frist: Der Widerspruch sollte zeitnah erfolgen — für eine spätere gerichtliche Feststellung gelten Fristen ab Zugang des Verlangens. Unbedingt schriftlich und nachweisbar absenden.
Keine Rechtsberatung: Standardfall (Vergleichsmieten-
Erhöhung) abgedeckt. Bei Staffel- oder Indexmiete, Modernisierungsumlagen
oder öffentlich geförderten Wohnungen gelten andere Regeln — Mieterverein
oder Anwalt fragen.