Entschädigung bei Flugausfall — Musterbrief
Flug gestrichen? Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 stehen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 EUR zu — wenn die Airline verantwortlich ist. Dieser Musterbrief fordert sie ein.
Der Musterbrief
Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Beispiel Airline AG
Customer Relations
Beispielallee 34
12345 Musterstadt
Musterstadt, ______________
Ausgleichszahlung gemäss EU-Verordnung 261/2004 — Flug ______________ am ______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Flug ______________ von ______________ nach ______________ am ______________ wurde ______________ (annulliert / überbucht / mehr als 3 Stunden Verspätung bei Ankunft).
Buchungsreferenz: ______________
Ticketnummer: ______________
Gemäss Artikel 7 der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stehe ich damit zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von ______________ EUR (250/400/600 EUR je nach Flugdistanz) bei einer Flugdistanz von ______________ km.
Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum ______________ auf mein Konto zu überweisen (IBAN ______________, BIC ______________, Kontoinhaber Max Mustermann).
Beigefügt: Buchungsbestätigung, Boardingpass/Bordkarte, ______________ (weitere Belege).
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann
Wie hoch ist die Entschädigung?
| Flugdistanz | Ausgleich |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 EUR |
| 1.500–3.500 km (innerhalb EU auch kürzere) | 400 EUR |
| über 3.500 km (Außerhalb-EU-Flüge) | 600 EUR |
Bei grossen Verspätungen (ab 3 Stunden Ankunftsverspätung) gelten dieselben Beträge wie bei Annullierung. Die Airline kann bei rechtzeitiger Vorankündigung der Annullierung (14 Tage vorher oder passende Ersatzflug-Angebote) die Zahlung reduzieren oder vermeiden.
Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Airline nicht muss
- Unwetter, Streiks (auch ATC-Streiks), Sicherheitsrisiken, Vogelschlag
- Technische Defekte zählen nicht grundsätzlich dazu — regelmäßige Wartungsprobleme sind kein Freibrief.
- Beweislast liegt bei der Airline.
An wen und wie?
- Zuerst die ausführende Airline (nicht das Reisebüro oder den Vermittler).
- Schriftlich per Brief oder über das Beschwerdeformular der Airline — Frist dafür gibt es nicht, aber je früher, desto besser.
- Beweise sichern: Boardingpass, Buchungsbestätigung, Verspätungs-/Annullierungs-Bestätigung des Personals.
- Zusätzlich: Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Kommunikation) bei langen Wartezeiten — direkt am Schalter einfordern.
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei
Umleitungen, Pauschalreisen (Pauschalreiserichtlinie greift zusätzlich)
oder Non-EU-Airlines mit Abflug außerhalb der EU gelten besondere
Regeln.