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Entschädigung bei Flugausfall — Musterbrief

Flug gestrichen? Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 stehen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 EUR zu — wenn die Airline verantwortlich ist. Dieser Musterbrief fordert sie ein.

Der Musterbrief

Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt Beispiel Airline AG Customer Relations Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Ausgleichszahlung gemäss EU-Verordnung 261/2004 — Flug ______________ am ______________ Sehr geehrte Damen und Herren, mein Flug ______________ von ______________ nach ______________ am ______________ wurde ______________ (annulliert / überbucht / mehr als 3 Stunden Verspätung bei Ankunft). Buchungsreferenz: ______________ Ticketnummer: ______________ Gemäss Artikel 7 der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stehe ich damit zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von ______________ EUR (250/400/600 EUR je nach Flugdistanz) bei einer Flugdistanz von ______________ km. Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum ______________ auf mein Konto zu überweisen (IBAN ______________, BIC ______________, Kontoinhaber Max Mustermann). Beigefügt: Buchungsbestätigung, Boardingpass/Bordkarte, ______________ (weitere Belege). Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann

Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugdistanzAusgleich
bis 1.500 km250 EUR
1.500–3.500 km (innerhalb EU auch kürzere)400 EUR
über 3.500 km (Außerhalb-EU-Flüge)600 EUR

Bei grossen Verspätungen (ab 3 Stunden Ankunftsverspätung) gelten dieselben Beträge wie bei Annullierung. Die Airline kann bei rechtzeitiger Vorankündigung der Annullierung (14 Tage vorher oder passende Ersatzflug-Angebote) die Zahlung reduzieren oder vermeiden.

Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Airline nicht muss

An wen und wie?

  1. Zuerst die ausführende Airline (nicht das Reisebüro oder den Vermittler).
  2. Schriftlich per Brief oder über das Beschwerdeformular der Airline — Frist dafür gibt es nicht, aber je früher, desto besser.
  3. Beweise sichern: Boardingpass, Buchungsbestätigung, Verspätungs-/Annullierungs-Bestätigung des Personals.
  4. Zusätzlich: Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Kommunikation) bei langen Wartezeiten — direkt am Schalter einfordern.
Keine Rechtsberatung: Standardfall abgedeckt. Bei Umleitungen, Pauschalreisen (Pauschalreiserichtlinie greift zusätzlich) oder Non-EU-Airlines mit Abflug außerhalb der EU gelten besondere Regeln.