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Entschädigung bei Zugverspätung — Musterbrief

60 Minuten später am Ziel — und 25 % des Fahrpreises stehen Ihnen zu. Bei 120 Minuten sind es 50 %. Dieser Musterbrief holt die Entschädigung aus dem Fahrgastrechte-Topf.

Der Musterbrief

Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt Beispiel Bahn AG Kundendialog / Fahrgastrechte-Service Beispielallee 34 12345 Musterstadt Musterstadt, ______________ Entschädigung wegen Zugverspätung — Verbindung ______________ am ______________ Sehr geehrte Damen und Herren, am ______________ bin ich mit folgender Verbindung gefahren: Zug: ______________ Von ______________ nach ______________ Geplante Abfahrt: ______________ Uhr Geplante Ankunft: ______________ Uhr Am Zielort erreichte mich der Zug mit ______________ Minuten Verspätung. Nach den Fahrgastrechte-Regelungen stehe mir dafür eine Entschädigung in Höhe von ______________ % des Fahrpreises zu (25 % ab 60 Minuten, 50 % ab 120 Minuten Verspätung am Zielort). Fahrpreis: ______________ EUR Entschädigung: ______________ EUR Ich fordere Sie auf, den Betrag bis zum ______________ auf mein Konto zu überweisen (IBAN ______________, Kontoinhaber Max Mustermann). Beigefügt: Fahrkarte/Buchungsbestätigung sowie das Fahrgastrechte-Formular mit der Verspätungsbestätigung des Zugpersonals. Mit freundlichen Grüssen Max Mustermann

Wann zahlt die Bahn?

Verspätung am ZielortEntschädigung
ab 60 Minuten25 % des Fahrpreises
ab 120 Minuten50 % des Fahrpreises

Entscheidend ist die Verspätung am Zielort, nicht an einzelnen Zwischenhalten. Warum sich der Zug verspätet, spielt keine Rolle — auch bei Unwetter oder technischen Defekten wird nach den deutschen Fahrgastrechte-Regelungen gezahlt.

Auch der verpasste Anschluss zählt

Wer einen Anschlusszug verpasst und deshalb 60 Minuten oder später am Ziel ankommt, bekommt die Entschädigung genauso — selbst wenn das erste Teilstück pünktlich fuhr. Maßgeblich ist immer der Zielbahnhof der Fahrt. Tipp: Die voraussichtliche Verspätung direkt im Zug vom Personal bestätigen lassen, solange der Beleg noch gratis zu haben ist.

So stellen Sie den Antrag

  1. Fahrgastrechte-Formular besorgen — im Zug beim Personal (Bestätigung gibt es ab einer absehbaren Verspätung von rund 20 Minuten am Ziel) oder als Online-Formular des Verkehrsunternehmens.
  2. Nachweise beilegen: Fahrkarte bzw. Buchungsbestätigung (auch digital) und das bestätigte Formular.
  3. Absenden — per Post an den Fahrgastrechte-Service oder bequem über das Online-Formular.
  4. Auszahlung auf Wunsch aufs Bankkonto — ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.

Frist: 12 Monate

Ansprüche aus den Fahrgastrechte-Regelungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Reisetag geltend gemacht werden — also lieber bald absenden. Bleibt eine Antwort aus oder wird abgelehnt, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einschalten.

Die 25/50-Prozent-Regel gilt für Fahrkarten des Fernverkehrs; viele Verbünde und Verkehrsunternehmen wenden vergleichbare Regeln auch im Nahverkehr an — im Zweifel beim eigenen Verbund nachfragen.

Keine Rechtsberatung: Dieses Muster deckt den Standardfall Verspätung im Fernverkehr ab. Bei Fahrten über mehrere Anbieter, Dauerkarten oder grenzüberschreitenden Verbindungen gelten Sonderregeln — beim jeweiligen Verkehrsunternehmen nachfragen.