Entschädigung bei Zugverspätung — Musterbrief
60 Minuten später am Ziel — und 25 % des Fahrpreises stehen Ihnen zu. Bei 120 Minuten sind es 50 %. Dieser Musterbrief holt die Entschädigung aus dem Fahrgastrechte-Topf.
Der Musterbrief
Wann zahlt die Bahn?
| Verspätung am Zielort | Entschädigung |
|---|---|
| ab 60 Minuten | 25 % des Fahrpreises |
| ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises |
Entscheidend ist die Verspätung am Zielort, nicht an einzelnen Zwischenhalten. Warum sich der Zug verspätet, spielt keine Rolle — auch bei Unwetter oder technischen Defekten wird nach den deutschen Fahrgastrechte-Regelungen gezahlt.
Auch der verpasste Anschluss zählt
Wer einen Anschlusszug verpasst und deshalb 60 Minuten oder später am Ziel ankommt, bekommt die Entschädigung genauso — selbst wenn das erste Teilstück pünktlich fuhr. Maßgeblich ist immer der Zielbahnhof der Fahrt. Tipp: Die voraussichtliche Verspätung direkt im Zug vom Personal bestätigen lassen, solange der Beleg noch gratis zu haben ist.
So stellen Sie den Antrag
- Fahrgastrechte-Formular besorgen — im Zug beim Personal (Bestätigung gibt es ab einer absehbaren Verspätung von rund 20 Minuten am Ziel) oder als Online-Formular des Verkehrsunternehmens.
- Nachweise beilegen: Fahrkarte bzw. Buchungsbestätigung (auch digital) und das bestätigte Formular.
- Absenden — per Post an den Fahrgastrechte-Service oder bequem über das Online-Formular.
- Auszahlung auf Wunsch aufs Bankkonto — ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.
Frist: 12 Monate
Ansprüche aus den Fahrgastrechte-Regelungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Reisetag geltend gemacht werden — also lieber bald absenden. Bleibt eine Antwort aus oder wird abgelehnt, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einschalten.
Die 25/50-Prozent-Regel gilt für Fahrkarten des Fernverkehrs; viele Verbünde und Verkehrsunternehmen wenden vergleichbare Regeln auch im Nahverkehr an — im Zweifel beim eigenen Verbund nachfragen.